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Tandemflug-Pilatus sowie Paragliding-Pilatus dessen Inhaber der Einzelunternehmer Samuel Metzger Tandemflüge ist.
Samuel Metzger Tandemflüge vermittelt Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirme). Die Tätigkeit Samuel Metzger Tandemflüge beschränkt sich auf die Vermittlung solcher Flüge, eventuell auf weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch Samuel Metzger Tandemflüge ausgehändigt und können zudem auf der Homepage tandemflug-pilatus.ch des eingesehen werden. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder durch Anklicken des Schallfeldes / Kontrollkästchens bei der Buchung, oder durch Bezahlung des Flugpreises, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt – gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.
Vertragsschluss und salvatorische Klausel
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Zahlung und Gutscheine
Es wird kein Flugticket ausgestellt. Die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtfüh-rer und Passagier) und der bezahlte Flugpreis ergeben sich aus der Korrespon-
denz bei Vertragsschluss. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.
Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig, sofern nicht anders vereinbart. Sie können auf Dritte übertragen werden. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Flug aus Gründen höherer Gewalt oder organisatorischer Probleme nicht durchgeführt werden kann. Kann der gebuchte Flug nicht angetreten werden, gelten die üblichen Strornierungsbedingungen und der Gutschein verfällt.
Pilot und Gerät
Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.
Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers
Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Zudem bestätigt der Passagier nicht unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss zu stehen. Im Zweifelsfall orientiert er den Veranstalter (Samuel Metzger Tandemflüge) oder den Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.
Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Pilotes strikt Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Teilnehmende von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 5, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei gesundheitlichen Risiken wie Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzproblemen oder neurologischen Beschwerden eine ärztliche Konsultation empfohlen wird.
Haftungsausschluss
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.
Der mit dem Transportauftrag beauftragte Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 000 000 abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
Sollte sich Samuel Metzger Tandemflüge nur in einer vermittelnden Rolle befinden, wird jegliche Haftung für Körper- und Sachschäden, die durch den ausführenden Piloten verursacht wurden, abgelehnt.
Minderjährige oder unmündige Passagiere
Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig Samuel Metzger Tandemflüge oder dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. Es liegt an den Passagieren, auf eine allfällige Minderjährigkeit oder Unmündigkeit hinzuweiusen.
Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, werden bereits entstandene Fremdkosten (z. B. für Bergbahnen) vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser 95% des Flugpreis zurückfordern. Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Passagier eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er pro rata der effektiven zur zugesagten Flugzeit die Differenz des Flugpreises zurückfordern. Wird beim Drachenflug die Mindestdauer von 30 Minuten nicht erreicht, wird die Differenz zum Bergdohlen Flug zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Annullation durch den Passagier
Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises:
Bei Gruppenbuchungen ab 5 Personen gelten besondere Regelungen:
Versicherung des Passagiers bei einem Unfall
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über Samuel Metzger Tandemflüge besteht keine Unfallversicherung. Jedoch besteht eine Haftpflichtversicherung, die für die Kosten eines Unfalls aufkommt, sofern der Unfall durch das Verschulden des Pilotens zustande kommt.
Es besteht die Möglichkeit, bei der Buchung optional eine Unfallversicherung zu buchen. Dieses Vertragsverhältnis kommt direkt mit dem Transport beauftragten Piloten zustande, der eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung unterliegt den folgenden Bestimmungen: Der mit dem Transport beauftragte Pilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100 000 abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des Pilotens für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls besteht nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.
Foto- und Filmaufnahmen
Dem Passagier ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Während des Starts und der Landung sind die Geräte sicher zu verstauen. Der Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.
Die während der Tandemflüge von Samuel Metzger Tandemflüge oder beauftragten Piloten angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Samuel Metzger Tandemflüge. Samuel Metzger Tandemflüge ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial zu speichern (z. B. als Backup) und für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen, auch wenn der Kunde bzw. die Kundin darauf zu erkennen ist, ohne dass hierfür Kosten für Samuel Metzger entstehen. Ist der Kunde bzw. die Kundin damit nicht einverstanden, ist dies vor oder nach der Aktivität schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird auch kein Backup der Aufnahmen erstellt.
Gerichtsstand für Passagiere aus den USA oder Kanada
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Samuel Metzger Tandemflüge (noch der mit dem Transport beauftragte Pilot) auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Samuel Metzger Tandemflüge (Obwalden) zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
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